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Fördermittel und mehr…


Das Thema Fördermittel ist komplexes Thema, welches im

Zuge der Energieberatung rund um den Neubau oder die

Sanierung nicht fehlen darf. Unser Energieberater steht Ihnen in allen

Fragen rund um dieses nachfolgend etwas erläuterte Thema zur Verfügung.


Wenn Sie Fragen haben, so scheuen sie sich nicht uns zu kontaktieren

Welche Fördergeldgeber stehen zur Verfügung


Wer im Zuge von Wohngebäude -Sanierung oder -Neubau Fördergelder in Anspruch nehmen möchte, kommt zwangsläufig mit der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

und / oder der KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Berührung. Beide Institutionen

sind staatlich und sind die wichtigsten Fördergeldgeber in diesem Fachgebiet.

Zu den beiden vorgenannten Institutionen gibt es in verschiedenen Bundesländern auch noch regionale Fördermöglichkeiten. Rheinland-Pfalz hat hier leider nichts imAngebot.


Welche Grundbedigungen müssen eingehalten werden, um Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.


Grundsätzlich gilt:


- Die Beantragung von Fördermitteln muß durch einen Energieberater begleitet werden.


- Alle Fördermittelanträge müssen vor einer Beauftragung von Handwerkern oder Dienstleistern

  beantragt und bewilligt sein.


- Die geplanten Bauleistungen müssen in irgend einer Form mit energetischem Sanieren oder

  Bauen in Verbindung stehen.


- Grundlage für alle Förderprogramme sind grundsätzlich der Gesetzestext des GEG bzw. BEG und

  die jeweiligen Förderbedingungen der KfW und BAFA. Es gilt immer die neueste Fassung Gesetzte

  und Verordnungen.


Was kann gefördert werden?


- Die Energieberatung selber (die Erstellung eines individueller Sanierungsfahrplan) durch den

  Energieberater wird durch einen Zuschuß durch die BAFA in Höhe von 80% der Kosten gefördert.

  Maximale Fördersumme 1300,- EUR bei 1- und 2-familien Häusern, max. 1700,- bei 3 und mehr

  Wohneinheiten. Diese Förderung wird auch gewährt, wenn keine keine Investition getätigt wird.


- Baubegleitung durch den Energieberater bei der durchführung der Sanierungsmaßnahmen

  oder beim Errichten des Neubaus. Hiersteht das Förderprogram 431 der KfW zu Verfügung.

  Es werden 50% der Kosten, maximal 4000,- Zuschuß gezahlt.


- Sanierung oder Neubau der Gebäudesubstanz (Wände, Kellerdecke, Geschoßdecken, Dach,

  Fenster, Haustür etc. ) wird bei Einhaltung der Förderbedingungen durch die KfW bezuschußt.

  Da die aktuellen Regelungen komplex und individuell sind, sind hier keine Auskünfte über die

  Höhe möglich.


- Austausch und Optimierung der Heizungsanlage. Grundsätzlich gilt hier das Gleiche wie im

  vorhergehenden Absatz.

- Alternativ zur Fördermaßnahme der KfW kann auch eine Förderung der Bafa für Einzelmaßnahmen

 in Anspruch genommen werden. Hierbei müssen die jweiligen Maßnahmen den Bafa Vorgaben

 entsprechen und nachgewiesen werden. Durch die Bafa werden nur Anlagen gefördert,

  welche auf Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpen- Technik basieren.


- Zu beachten ist, dass es sehr wohl Möglich ist verschiedene KfW Förderprogramme mit Bafa

  Programmen zu kummulieren, jedoch ist eine Doppelförderung für ein und die selbe Maßnahme

  ausgeschlossen.


- Natürlich gibt es noch zahlreiche weitere Förderprogramme der KfW und Bafa. Hierfür wäre der

  Platz auf dieser Webseite zu klein. Bitte informieren Sie sich auf den beiden Webseiten der

  Förderinstitutionen oder kontaktieren uns und vereinbaren ein Beratungsgespräch.